logo AGG - Antidiskriminierungsverband
die Seiten zum
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


lupe Startseite Vorbemerkung Übersicht Pressespiegel


Translator
Antidiskriminierung
Gesetz
Recht
Verband

Arbeiterbewegung

Interessenvertretung
Betriebsraete
Personalraete

Leben und Arbeiten
in Europa
Stellenmarkt
in Europa

Kuriositätenkabinett

Impressum
Disclaimer
Kontakt
zille
Zille_school
Was soll er denn 
einmal werden?



git


Vorbemerkung

Diskriminierung;
leider ein Thema,
Normalität ? NEIN !

Einführung;
Der Gesetzgeber;
Inkrafttreten;
Antidiskriminierungsverbände;
Arbeitgeber;
Arbeitnehmer;
Arbeitnehmerrechte;
Interessenvertreter;
Fazit;


Einführung;

auf drängen der EU muß folglich ein Gesetz her,

das Antidiskriminierungsgesetz kurz (AGG) genannt,
tritt am 14. August 2006 in Kraft.
mit, Bundesgesetzblatt 2006 Teil I Nr. 39
(Fundstelle TU-Berlin)
ausgegeben, Bonn, 17.August 2006




Der Gesetzgeber;

Inkrafttreten;

Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien 
zur Verwirklichung des Grundsatzes 
zur Gleichbehandlung vom 14. August 2006
,


die Antidiskriminierungsverbände, nach AGG

Bund
§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Personenzusammenschlüsse
§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

sollen die Durchsetzung sicherstellen.


Arbeitgeber;

anfangs liefen Arbeitgeber Sturm gegen die Einführung,
nach Einschätzung der Experten,
rechnete man mit Prozeßfluten und Schadenersatzforderungen,



Arbeitnehmer;

werden  durch das Gesetz ,
unterstützt durch Antidiskriminierungsverbände,
vor Diskriminierung geschützt.



Arbeitnehmerrechte;

Rechte der Beschäftigten
§ 13 Beschwerderecht
§ 14 Leistungsverweigerungsrecht
§ 15 Entschädigung und Schadensersatz
§ 16 Maßregelungsverbot


Interessenvertreter;

Betriebs-, und Personalraete xind verpflichtet
das 
Gesetz, zugunsten und zum Schutz der Arbeitnehmer, betrieblich umzusetzen


Fazit;

ba trotz Gesetz und Verbände, wird weiter diskriminiert,

ba Prozeßfluten und Schadensersatz blieb aus,

ba die Antidiskriminierungsstelle des Bundes klagt nicht über Arbeit,

ba Personenzusammenschlüsse / Verbände gründen sich kaum,

ba Interessenvertreter im Betrieb setzen das Gesetz kaum um.


logo alle unsere Seiten, intern und extern, durchsuchen
Benutzerdefinierte Suche
unsere Verbundseiten in Europa
jobaktiv-arbeitsvermittlung.de arbeitnehmer-in.de job-arbeitsvermittlung.eu
arbeitsvermittlung-ausland.de d-jobsuche.de stellenangebote-europa.de
baujob-europa.de baujobvermittlung.de job-bau.de
pflegepersonalvermittlung.eu altenpfleger-in.de job-altenpflege.de
stellenmarkt-eu.de stellenmarkt-holland.de jobs-support.de
arbeitsberatung-eu.de jobaktiv-arbeitsberatung.de jobcoaching-eu.de
job-mediation.de mediator-job.de jobmediation.de
mediation-eu.de betriebsraete.de betriebsraete.com
betriebsraete-agg.de personalraete-info.de alg-tip.de
gesetz-agg.de agg-recht.de
agg-antidiskreminierungs
verbaende.de
multimediavertrieb.de waasem.eu